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Ab 2005: 50 Prozent Kostenersatz bei Krankenständen

Gerade für Klein- und Kleinstunternehmer ist die Neuregelung von großer Bedeutung, da die hohen Krankenstandskosten oft existenzbedrohend sind. Hilfe gibt es für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.

Den Dienstgebern wird ab dem 11. Tag des Krankenstandes eines Mitarbeiters die Hälfte des weitergezahlten Entgelts, inklusive Sonderzahlungen, von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erstattet, und zwar für maximal 42 Kalendertage.

Aktualisiert: 20.04.2005


Streichung der Wertobergrenzen

Gewerbliche Buchhalter dürfen ab sofort ohne betragliche Beschränkung Buchhaltungen führen. Der Verfassungsgerichtshof hob die einschränkende Regelung auf.

Seit der Wiedereinführung des gewerblichen Buchhalterberufes durften Gewerbliche Buchhalter nur für Unternehmen tätig werden, die weniger als EUR 800.000,- Umsatz machten. Diese Regelung wurde nun vom VfGH als unsachlich und damit als dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend und als Verstoß gegen die Freiheit der Erwerbsbestätigung aufgehoben. Mit dem Erkenntnis des VfGH dürfen Gewerbliche Buchhalter ab sofort Buchhaltungen in unbeschränkter Höhe übernehmen.

Der VfGH führte u.a. aus, dass die Ausbildung und das berufliche Können des Gewerblichen Buchhalters keine Differenzierung der als Kunden zu betreuenden Betriebe nach Umsätzen zulässt oder bedingt, geschweige denn gebietet.

Aktualisiert: 04.05.2004


Sparbücher

Ende der Schenkungssteuerbefreiung war am 31.12.2003.

Aktualisiert: 02.04.2004


Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen wieder voll anerkannt!

Der Vorsteuerabzug bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden wird wieder zu 100% anerkannt - auch rückwirkend für noch offene Verfahren.

Aktualisiert: 16.03.2004


Umsatzsteuervoranmeldung ab 2003

Man ist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2003 verpflichtet, wenn der Umsatz des Vorjahres EURO 100.000,-- überstiegen hat.

Aktualisiert: 15.01.2003


Zusätzliche Angaben auf Rechnungen ab 2003


Bisher musste eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- den Namen und die Anschrift des Leistenden
- den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- den Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- das Entgelt und
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag

Ab 2003 müssen auf Rechnungen zusätzlich noch folgende Angaben gemacht werden:

-  der anzuwendende Steuersatz bzw. ein Hinweis auf eine  Steuerbefreiung
-  das Ausstellungsdatum
-  eine fortlaufende Nummer (mit einer oder mehrerer Zahlenreihen,
   die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird)
-  die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)

Sollten Sie bisher noch über keine UID-Nummer verfügen, sollten Sie in den nächsten Wochen automatisch eine UID-Nummer vom Finanzamt zugeteilt bekommen.

Aktualisiert: 12.12.2002


Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft ab 1.10.2002

§ 19 Abs. 1 a UStG 1994 sieht vor, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden, der seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt.

Aktualisiert: 26.08.2002


Änderung der Gewerbeordnung seit 1.8.2002 bringt eine Reihe von neuen zusätzlichen Rechten und Freiheiten

Die einschneidendste Änderung betrifft den Handel. Um ein Geschäft zu eröffnen, ist künftig kein Befähigungsnachweis mehr notwendig. Lebensmittelhändler dürfen außerdem ab sofort eine limitierte Gästezahl mit Bier, Kaffee oder auch Speisen verköstigen.

Erweitert wurden auch die so genannten Nebenrechte aller anderen Gewerbetreibenden. Sie dürfen Waren aller Art verkaufen, Generalaufträge und Reparaturen übernehmen, letzeres wenn sie dafür einen ausgebildeten Mitarbeiter haben.

Erleichterungen kommen auch in der Ausbildung, etwa beim Zugang zur Meisterprüfung. Dafür reicht künftig die Volljährigkeit.

Aktualisiert: 05.08.2002


Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab 2001 verfassungswidrig

Der VfGH hat mit Entscheidung G 11/02 vom 29.6.2002 festgestellt, dass die Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2001 und Folgejahre verfassungswidrig ist.

Volltext der Entscheidung auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html

Aktualisiert: 01.08.2002


Sparbücher – Schenkungssteuerbefreiung bleibt

Überraschender Beschluss des Ministerrats:
Die Befreiung von der Schenkungssteuer auf Sparbücher wird bis 31.12.2002 verlängert.

Das Ende der Sparbuchanonymität war definitiv am 30.6.2002. Legal und schenkungssteuerfrei können daher nur legitimierte Sparbücher weitergeschenkt werden.

Aktualisiert: 01.07.2002


Verzugszinsen sind steuerpflichtig

In einem neuen Urteil kommt der Verwaltungsgerichtshof zu der Erkenntnis, dass Verzugszinsen nicht als Schadenersatz gelten, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen sind und damit der Einkommensteuer unterliegen

Aktualisiert: 10.06.2002


Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben

Ab 1.1.2003 sollen alle Personalabgaben von einer Stelle überprüft werden – Lohnsteuer, Krankenkasse, Kommunalsteuer, U-Bahn-Steuer.

Die Prüfung wird im Regelfall von einem Prüfer aus dem Bereich Sozialversicherung oder der Finanzverwaltung durchgeführt werden. Man erwartet sich dadurch eine Erhöhung der Prüfdichte und Synergieeffekte.

Aktualisiert: 20.04.2002


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Hedi Hofbauer - gewerbliche Buchhalterin | Krötzlerg. 6/12/23, 1110 Wien | 01 748 46 19