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| Ab
2005: 50 Prozent Kostenersatz bei Krankenständen |
Gerade für
Klein- und Kleinstunternehmer ist die Neuregelung von großer
Bedeutung, da die hohen Krankenstandskosten oft existenzbedrohend
sind. Hilfe gibt es für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
Den Dienstgebern wird ab dem 11. Tag des Krankenstandes eines
Mitarbeiters die Hälfte des weitergezahlten Entgelts,
inklusive Sonderzahlungen, von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
(AUVA) erstattet, und zwar für maximal 42 Kalendertage.
Aktualisiert: 20.04.2005 |
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| Streichung
der Wertobergrenzen |
Gewerbliche Buchhalter
dürfen ab sofort ohne betragliche Beschränkung Buchhaltungen
führen. Der Verfassungsgerichtshof hob die einschränkende
Regelung auf.
Seit der Wiedereinführung des gewerblichen Buchhalterberufes
durften Gewerbliche Buchhalter nur für Unternehmen tätig
werden, die weniger als EUR 800.000,- Umsatz machten. Diese
Regelung wurde nun vom VfGH als unsachlich und damit als dem
Gleichheitsgrundsatz widersprechend und als Verstoß
gegen die Freiheit der Erwerbsbestätigung aufgehoben.
Mit dem Erkenntnis des VfGH dürfen Gewerbliche Buchhalter
ab sofort Buchhaltungen in unbeschränkter Höhe übernehmen.
Der VfGH führte u.a. aus, dass die Ausbildung und das
berufliche Können des Gewerblichen Buchhalters keine
Differenzierung der als Kunden zu betreuenden Betriebe nach
Umsätzen zulässt oder bedingt, geschweige denn gebietet.
Aktualisiert: 04.05.2004 |
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| Sparbücher
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Ende der Schenkungssteuerbefreiung
war am 31.12.2003.
Aktualisiert: 02.04.2004 |
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| Vorsteuerabzug
bei Geschäftsessen wieder voll anerkannt! |
Der Vorsteuerabzug
bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden wird wieder zu
100% anerkannt - auch rückwirkend für noch offene
Verfahren.
Aktualisiert: 16.03.2004 |
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| Umsatzsteuervoranmeldung
ab 2003 |
Man ist zur Abgabe
der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2003 verpflichtet, wenn der
Umsatz des Vorjahres EURO 100.000,--
überstiegen hat.
Aktualisiert: 15.01.2003 |
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| Zusätzliche
Angaben auf Rechnungen ab 2003 |
Bisher musste eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- den Namen und die Anschrift des Leistenden
- den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- den Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich
die Leistung erstreckt
- das Entgelt und
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Ab 2003 müssen
auf Rechnungen zusätzlich noch folgende Angaben gemacht
werden:
- der anzuwendende Steuersatz bzw. ein Hinweis auf
eine Steuerbefreiung
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer (mit einer oder mehrerer
Zahlenreihen,
die zur Identifizierung der Rechnung einmalig
vergeben wird)
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
Sollten Sie bisher noch über keine UID-Nummer verfügen,
sollten Sie in den nächsten Wochen automatisch eine UID-Nummer
vom Finanzamt zugeteilt bekommen.
Aktualisiert: 12.12.2002 |
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| Übergang
der Steuerschuld in der Bauwirtschaft ab 1.10.2002 |
§ 19 Abs.
1 a UStG 1994 sieht vor, dass es zum Übergang der Steuerschuld
auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn Bauleistungen
an einen Unternehmer erbracht werden, der seinerseits mit
der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder der seinerseits
üblicherweise Bauleistungen erbringt.
Aktualisiert: 26.08.2002 |
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| Änderung
der Gewerbeordnung seit 1.8.2002 bringt eine Reihe von neuen
zusätzlichen Rechten und Freiheiten |
Die einschneidendste
Änderung betrifft den Handel. Um ein Geschäft zu
eröffnen, ist künftig kein Befähigungsnachweis
mehr notwendig. Lebensmittelhändler dürfen außerdem
ab sofort eine limitierte Gästezahl mit Bier, Kaffee
oder auch Speisen verköstigen.
Erweitert wurden auch die so genannten Nebenrechte aller
anderen Gewerbetreibenden. Sie dürfen Waren aller Art
verkaufen, Generalaufträge und Reparaturen übernehmen,
letzeres wenn sie dafür einen ausgebildeten Mitarbeiter
haben.
Erleichterungen kommen auch in der Ausbildung, etwa beim
Zugang zur Meisterprüfung. Dafür reicht künftig
die Volljährigkeit.
Aktualisiert: 05.08.2002 |
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| Erhöhung
der Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab 2001 verfassungswidrig |
Der VfGH hat mit
Entscheidung G 11/02 vom 29.6.2002 festgestellt, dass die
Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für
2001 und Folgejahre verfassungswidrig ist.
Volltext der Entscheidung auf der Homepage des VfGH unter
http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html
Aktualisiert: 01.08.2002 |
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| Sparbücher
– Schenkungssteuerbefreiung bleibt |
Überraschender
Beschluss des Ministerrats:
Die Befreiung von der Schenkungssteuer auf Sparbücher
wird bis 31.12.2002 verlängert.
Das Ende der Sparbuchanonymität war definitiv am 30.6.2002.
Legal und schenkungssteuerfrei können daher nur legitimierte
Sparbücher weitergeschenkt werden.
Aktualisiert: 01.07.2002 |
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| Verzugszinsen
sind steuerpflichtig |
In einem neuen
Urteil kommt der Verwaltungsgerichtshof zu der Erkenntnis,
dass Verzugszinsen nicht als Schadenersatz gelten, sondern
als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen sind
und damit der Einkommensteuer unterliegen
Aktualisiert: 10.06.2002 |
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| Gemeinsame
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben |
Ab 1.1.2003 sollen
alle Personalabgaben von einer Stelle überprüft
werden – Lohnsteuer, Krankenkasse, Kommunalsteuer, U-Bahn-Steuer.
Die Prüfung wird im Regelfall von einem Prüfer
aus dem Bereich Sozialversicherung oder der Finanzverwaltung
durchgeführt werden. Man erwartet sich dadurch eine Erhöhung
der Prüfdichte und Synergieeffekte.
Aktualisiert: 20.04.2002 |
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